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   VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08   

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https://dejure.org/2009,5075
VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08 (https://dejure.org/2009,5075)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2009 - 4 B 2166/08 (https://dejure.org/2009,5075)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 4 B 2166/08 (https://dejure.org/2009,5075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.R.d. gebundenen Eingriffsverwaltung; Herleitung einer allgemein gültigen zeitlichen Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauNVO § 11; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; HENatG § 12; ; HENatG § 19; ; HV Art. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Gartenhütten im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beseitigung von nicht genehmigten Gartenhütten im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 790 (Ls.)
  • DVBl 2009, 732
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1013
  • ZfBR 2009, 486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.

    Die Behörde bleibt nämlich von Verfassungs wegen und auch im Übrigen nach ihrem einfachgesetzlichen Auftrag verpflichtet, das Gesetz in allein vergleichbaren Fällen unverzüglich zur Anwendung zu bringen (Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 1985 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Dies schließt es nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 - BRS 52 Nr. 221).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann hinzunehmen, wenn es sich um eine rechtlich komplexe Situation handeln würde, in der es sachlich gerechtfertigt wäre, in einem "Musterfall" eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. April 1996 - 4 B 38/96 - BRS 58 Nr. 209) keine allgemein gültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände.
  • VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94

    Beseitigung einer Gartenhütte wegen Verstoßes gegen Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Die Frage der Notwendigkeit eines behördlichen Einschreitens auf der Grundlage eines systematischen Konzepts zur Vermeidung eines willkürlichen isolierten Vorgehens, die Gegenstand des vom Kläger angeführten Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2009 - 4 B 2166/08 - (juris) ist, stellt sich hier nicht.
  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 3 L 1807/14

    Untersagung der Vermittlung einer Lotterie über das Internet

    Eine Behörde handelt daher rechtswidrig und verletzt den Bürger in seinen Rechten, wenn sie nur in seinem Fall dem Gesetz Geltung verschafft und lediglich ihm gegenüber eine hoheitliche Maßnahme erlässt, während in anderen vergleichbaren Fällen ohne sachlichen Grund der behördliche Eingriff ausbleibt und dadurch höherrangiges Recht - der Gleichbehandlungsgrundsatz - missachtet wird (Hess. VGH, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 B 2166/08 -, juris; Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, BRS 44 Nr. 198 m. w. N., und Urt. v. 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, BRS 62 Nr. 209, für den Bereich des Baurechts).

    Ausnahmsweise kann aber auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei sein, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Tätigkeit zeitnah reagiert (Hess. VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 4 UE 721/87 -, BRS 52 Nr. 221; Beschl. v. 28.01.2009 - 4 B 2166/08 -, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 27.03.2014 - 4 K 619/13

    Beseitigung illegaler Anlagen in Kleingärten

    Bei einer Vielzahl illegaler baulicher Anlagen in einem bestimmten Gebiet im Außenbereich ist es notwendig, dass die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan, noch bei seiner Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (vgl. u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2009 - 4 B 2166/08).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 2 N 20.10

    Wasserrecht; Zulassungsantrag; Abrissverfügung; Wasserschutzgebiet; bauliche

    Der von den Antragstellern zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 28. Januar 2009 (Akt.-z.: 4 B 2166/08) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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